| 
Der Rhein-Neckar-Kreis wurde am 1.
Januar 1973 durch die Kreisreform aus
den früheren Landkreisen Mannheim
und Heidelberg sowie dem größten
Teil des Landkreises Sinsheim gebildet
.
Sitz des Landratsamtes ist Heidelberg.
Der Rhein-Neckar-Kreis zählt über
534.000 Einwohner und ist der einwohnerstärkste
Kreis in Baden-Württemberg.
Er hat
eine Fläche von 1.062 qkm. Zu ihm
gehören 54 Gemeinden. Die kleinste
Gemeinde (Heddesbach) zählt 494
Einwohner, die größte Stadt
(Weinheim) zählt 43.692 Einwohner.
Im Rhein-Neckar-Kreis lohnt es sich
zu wohnen und zu leben. Der Kreis reicht
von der Rheinebene über den Odenwald
bis zum Kraichgau. Er ist Heimat bedeutender
Industrie- und Dienstleistungsunternehmen,
die über 14.000 Arbeitsplätze
zur Verfügung stellen.
Der Rhein-Neckar-Kreis verwaltet in
seinem Gebiet unter eigener Verantwortung
alle öffentlichen Aufgaben, die
die Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen
Gemeinden übersteigen. Die kreiskommunalen
Aufgaben, wie Gesundheitsversorgung,
Sonder- und Berufsschulwesen, Kreisstraßenbau,
Abfallwirtschaft und öffentlicher
Personennahverkehr, werden durch den
Kreistag wahrgenommen.
Daneben ist das Landratsamt staatliche
Behörde, die als Rechtsaufsicht über
die kreisangehörigen Gemeinden (Ausnahmen:
Große Kreisstädte) zuständig
ist, für: Baugenehmigungen, Wohnungsbauförderung,
Denkmalschutz, vorbeugender Brandschutz,
Wasserrecht, Umweltschutz, Natur- und
Landschaftsschutz, Abfallüberwachung,
Gesundheitsförderung und - schutz,
Lebensmittelüberwachung, Tierseuchenbekämpfung,
Tierschutz, Ausländer, Asyl, Flüchtlingswesen,
Eingliederung der Aus- und Übersiedler,
Staatsangehörigkeitswesen, Feuerwehr
und Katastrophenschutz, Kreispolizei,
Gewerbe-, Jagd- und Fischereiwesen, Ordnungswidrigkeiten,
Straßenverkehr, Kfz-Zulassungen,
Fahrerlaubnisse, Vermessung, Landwirtschaft,
Flurbereinigung, Forsten, Schulen, Lebensmittelüberwachung
und Kriminalprävention.
Den „Großen Kreisstädten“ (Gemeinden über
20.000 Einwohnern) Hockenheim, Leimen,
Schwetzingen, Sinsheim, Weinheim und Wiesloch
ist ein großer Teil dieser Aufgaben
in eigener Zuständigkeit übertragen.
Einige Gemeinden sind auf eigenen Antrag
untere Baurechtsbehörde geworden.
|