Ein wichtiger Grund für das Ablehnen der ehrenamtlichen Tätigkeit als Kreisrat des Rhein-Neckar-Kreises von Herrn Dr. Uwe Buchmann, Oftersheim, liegt nicht vor (Auf die beigefügte Stellung des Fraktionsvorsitzender Bruno Sauerzapf wird verwiesen).

Der Einrichtung zweier neuer kooperativer Organisationsformen an zwei kreiseigenen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren wird zugestimmt. Die Steinsberg-schule Sinsheim wird dabei mit der Grundschule am Großen Wald in Hoffenheim und die Martinsschule Ladenburg mit der Bertha-Hirsch-Grundschule in Mannheim jeweils ab dem Schuljahr 2019/2020 für vier Jahre kooperieren. Im Rhein-Neckar-Kreis wird bereits seit 1991 das Modell der Intensivkooperation zwischen sonderpädagogischen Bildungs- und Bera-tungszentren und Grund- und Hauptschulen sowie Realschulen erfolgreich praktiziert.

Die Jahresabschlüsse 2018 des Rhein-Neckar-Kreises, der Freiherr von Ulner`schen Stiftung sowie des Eigenbetriebs Bau, Vermögen und Informationstechnik wurden gebilligt.

Der Bewilligung eines überplanmäßigen Aufwands in Höhe von 1 Million Euro für die GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH wurde gestimmt. Die GRN Gesundheits-zentren Rhein-Neckar gGmbH schließt das Wirtschaftsjahr 2018 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 6.299.484,67 € ab. Im Haushaltsplan 2019 des Rhein-Neckar-Kreises waren Mit-tel zur Deckung des Verlustausgleichs 2018 der GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH in Höhe von 5 Mio. € eingeplant, so dass 1 Mio. € nachzubilligen waren.

Außerdem wurden zusätzlich rund 568.000 Euro für die Jugendeinrichtung Stift Sunnisheim gGmbH zur Abdeckung der Jahresverluste 2018 bewilligt. Die Jugendeinrichtung Stift Sunnisheim gGmbH schließt das Wirtschaftsjahr 2018 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.086.666,04 € ab. Im Haushaltsplan 2019 des Rhein-Neckar-Kreises waren Mittel zur Deckung des Verlustausgleichs 2018 der Jugendeinrichtung Stift Sunnisheim in Höhe von 520.000 € eingeplant, so dass 568.000 € nachbewilligt wurden.

Der Landrat ehrte verdiente Kreisrätinnen und Kreisräten und Verabschiedung der ausscheidenden 45 Kreisrätinnen und Kreisräte, die aus dem politischen Gremium des Landkreises ausscheiden und dem 10. Kreistag nicht mehr angehören.

Die Sitzungsunterlagen sind in der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises enthalten. Sie können gelesen oder heruntergeladen werden (Homepage: Rhein-Neckar-Kreis – Landratsamt – Kreistag und Landrat – Ratsinformationen – Sitzungen).

Stellungnahme von Kreisrat Bruno Sauerzapf: Hindernisgründe liegen nicht vor

Vorab stelle ich fest, dass meine Ausführungen sich nicht gegen eine Partei richten, sondern dass ich allein den vorliegenden außergewöhnlichen Sachverhalt beurteile.

Es ist das erste Mal nach jahrzehntelanger Mitarbeit im Kreistag, dass ich zur Frage, ob Hindernisgründe für das Vorliegen von wichtigen Gründen das Ablehnen eines Mandats in den Kreistag vorliegen, Stellung beziehen muss.

Die Hindernisgründe sind lt. Schreiben von Dr. Buchmann, das der Vorlage der öffentlichen Kreistagssitzung beigefügt ist, dass sich der Gesundheitszustand der Mutter nicht vorhersehbar verschlechtert habe. Nachrücken in den Kreistag würde seine Ehefrau Athina Buchmann.

Ich will hier nicht untersuchen, wann sich der Gesundheitszustand der Mutter verschlechtert habe. Aber ist dies ein Grund, eine ehrenamtliche Tätigkeit als Kreisrat abzulehnen? Denn die Landkreisordnung sieht es in § 12 es als wichtigen Grund an, wenn man durch die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit in der Fürsorge für die Familie erheblich behindert wird!

Die CDU-Fraktion ist einmütig der Auffassung, dass ein „wichtiger Grund“ und eine „erhebliche Behinderung in der Fürsorge für die Familie“ nicht vorliegen. Dafür sprechen folgende Faktoren.

  1. Die Inanspruchnahme und die Tätigkeit als Kreisrat bezieht sich auf 4 Sitzungen – wenn man nicht zusätzlich in einem Ausschuss vertreten ist – und evtl. auf 4 Fraktionssitzungen im Jahr. Das ist somit rein mathematisch, wenn man die Sitzungsfreie Zeit absieht, maximal eine Sitzung pro Monat.
  2. Die Sitzungen des Kreistags finden an Nachmittagen statt und dauern zwischen 2 und 5 Stunden. Von einer erheblichen Belastung kann nicht gesprochen werden.
  3. Nach § 1353 BGB sind die Ehegatten verpflichtet, ein gemeinsames Leben zu führen und füreinander Verantwortung zu tragen. Zur gegenseitigen Verpflichtung gehört auch die Fürsorge für die engeren Angehörigen.
  4. Nach der Vorlage rückt die Ehefrau nach, die sich in der Schwetzinger Zeitung wie folgt geäußert hat: Ich zitiere auszugsweise: „Eigentlich ist er (Dr. Buchmann) nicht politisch aktiv. Sie hingegen habe in den vergangenen zweieinhalb Jahren sehr viel Zeit in die Politik investiert, sie beschäftige sich von 5 bis 22 Uhr damit“.

Fazit: Die CDU – Fraktion sieht keine gesetzlichen Hindernisgründe, das Mandat als Kreisrat abzulehnen.

Stellungnahme von Kreisrat Frank Werner zu den Jahresabschlüssen 2018

Die CDU Fraktion dankt für die Vorlage des sehr umfangreichen und detaillierten Zahlenmaterials. Es wurde in der gewohnt sehr professionellen Manier von der Kreisverwaltung und den Eigen- bzw. Beteiligungsgesellschaf-ten zusammengetragen. Deshalb ist es mir ein Anliegen, Ihnen Herr Landrat und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Ihre gute Arbeit am Zahlenwerk und darüber hinaus ganz grundsätzlich zu danken.
Durch die Feststellung der Jahresabschlüsse 2018 des Rhein-Neckar-Kreises und des Eigenbetriebs Bau, Vermö-gen und Informationstechnik zieht sich gut erkennbar der rote Faden der sehr positiven gesamtwirtschaftlichen Situation.

Allein für die Freiherr von Ulner`sche Stiftung ist dies aufgrund der andauernden Niedrigzinsphase ein echtes Problem, weil einfach die Ertragslage bescheiden ist. Trotzdem hat die Ulner’sche Sozialstiftung in etlichen Fäl-len Menschen, die in einer schwierigen Lage sind, wertvolle Hilfe leisten können. Immerhin.

Das ordentliche Ergebnis im Kernhaushalt des Kreises ist mit 45,9 Mio. Euro buchstäblich mehr als or-dentlich. Es ist um 42,3 Mio. besser als wir per Plan erwarteten. Das ist natürlich ein großes Delta. Den Vorwurf jedoch, dass die Kreisverwaltung vielleicht zu pessimistisch geplant hat, erheben wir explizit nicht. Denn bei Licht betrachtet ergibt sich der Höhe Differenzbetrag einfach aus der Zusammenschau der einzelnen Teilbudgets, was auch im Rechnungsabschluss sauber aufgearbeitet und begründet wurde. Und wenn wir sehen, dass sich trotz weiterhin guter Wirtschaftslage gewisse Eintrübungen am Wirtschaftshimmel zumindest andeuten, dann dürfen wir uns über dieses Ergebnis noch mehr freuen, denn es gibt uns für das laufende Haushaltsjahr und danach bessere Spielräume. Bleiben wir doch gerade beim Stichwort Spielräume:

Für die Zukunft ergibt sich für das Wirtschaften des Kreises ein wichtiger Spielraum aus der sehr konsequent vorangetriebenen Reduzierung der Verschuldung. Ende 2018 lag die Verschuldung des Kreises bei 76,72 Mio. Euro (davon ca. 7 Mio. im KernHH und knapp 70 Mio. beim Eigenbetrieb Bau und Vermögen), das sind insgesamt fast 9 Mio. unter Plan. Das ist vor allem aber auch der tiefste Stand der Schulden innerhalb der letzten 10 Jahre. Und unsere Kreisverwaltung rechnet sogar mit einer weiteren Senkung auf insgesamt 75 Mio. €, in der Finanzausschusssitzung heute vor eine Woche habe ich sogar die Zahl von 73,2 Mio. vernommen. Das ist sehr gut. Bei unser Strategischen Steuerung hatten wir uns ja auf eine bestenfalls nicht zu überschreitende Verschul-dungsgrenze von 90 Mio. zum Ende des Jahrzehnts vereinbart.

Grund zum Übermut sehe ich ganz und gar nicht: Denn der Eigenbetrieb Bau und Vermögen wird noch in jetzt in kürze beginnenden Legislaturperiode des 10. Kreistages ein Megaprojekt in Empfang nehmen, ich spre-che von der Nachbarin unseres Muttergebäudes in Heidelberg, dem ehemaligen Sitz der Polizeidirektion. Der Notarvertrag war ja Dezember 2015, die Übergabe soll voraussichtlich 2021 erfolgen. Das kommt langsam in ganz konkrete Sichtweite und wird für unsere Finanzplanung, insbesondere was eine fraglos notwendige Sanie-rung betrifft, ein ganz fetter Brocken werden.

Gerade deshalb ist es wichtig, dass unsere Rechnungslegung auch wie geschehen verlässliche Zahlen ausweist. Nicht verlässlich wäre es z.B., wenn wir Geld in Rücklagen ausweisen würden, das wir gar nicht mehr haben. Ergebnisrücklagen, die nicht mit Liquidität hinterlegt sind, müssen von der Rücklage aus Überschüssen des or-dentlichen Ergebnisses raus und ins Basiskapital hinein umgebucht werden. Das macht Sinn, auch dem stimmen wir nicht nur zu, sondern begrüßen dies ausdrücklich. Wir reden immerhin von 21,7 Mio. Euro, die sich aus dem Abgleich mit dem Kassenbestand, des Saldos aus Investitionstätigkeit und des Saldos aus Finanzierungstä-tigkeit ergeben.

Die AVR Unternehmen des Kreises sind gut auf Kurs, mit dem Bau der der Bioabfallvergärungsanlage von rund 45 Millionen EUR setzt der RNK Zeichen in Sachen langfristige Entsorgungssicherheit, regionaler Klimaschutz und autarke regionale Energieversorgung. Der Probebetrieb hat begonnen, die Anlage hat großen Hunger, was wir gutheißen.

Die Umwandlung der AVR Kommunal in eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist letztlich im Sinne des Gebührenzahlers und damit richtig. Auch hier zeigen die AVR Unternehmen, dass sie auf der Höhe der Zeit sind und dass sie reagieren, wann immer es geboten ist.

Wir stimmen der Genehmigung eines überplanmäßigen Aufwands zum Verlustausgleich 2018 der GRN Gesundheitszentren zu. Die Entwicklung ist sehr traurig. Die Geschäftsführung und die Mitarbeiter geben ihr Bestes, Jahr für Jahr werden mehr Patienten versorgt, aber Jahr für Jahr steigt auch das Defizit, weil uns von übergeordneter Seite eine Kostenerstattung im laufenden und im investiven Bereich nur unzureichend gewährt wird.

Gleiches gilt für unsere Jugendeinrichtung Stift Sunnisheim. Auch wird die CDU Fraktion heute einem überplanmäßigen Aufwand zum Verlustausgleich 2018 zustimmen in der Hoffnung, dass die Defizitentwicklung der letzten Jahre gestoppt werden kann. Auch hier sind wir ja am Thema dran.

Unsere Klimaschutz- und Energieberatungsagentur, wo der RNK ja zu einem Drittel beteiligt ist, leistet eine hervorragende Arbeit. Die CDU Fraktion sieht in der Kliba unseren Hebel, mit dem wir in Sachen Klima-schutz viel bewegen können. Dazu haben wir auch im Eigenbetrieb Bau und Vermögen und Informationstech-nik sowie bei der AVR beträchtliches Knowhow.

Wir denken, Herr Landrat, dass wir uns im RNK insgesamt noch schlagkräftiger aufstellen können. Dabei sollten wir gerade auch mit dem Blick auf die Kreisgemeinden Überlegungen anstellen, wie wir mit unserer Kompetenz unserer Verwaltung und der unserer Eigengesellschaften den Kreisgemeinden eine noch stärkere Unterstüt-zung für ganz konkrete Projekte in der Fläche des Kreises geben könnten. Klimaschutzkonzepte liegen bereits recht flächendeckend vor. Es geht jetzt um deren Vollzug mit effektiven Maßnahmen, die vor Ort Sinn machen. Es geht uns um die Frage, wie hier unsere Kreisgemeinden schlagkräftig und effektiv begleitet werden können. Diese Anregung möchten wir heute an die Kreisverwaltung richten.

Die CDU Fraktion stimmt den Beschlussvorschlägen zu den TOPs 5 und 6 zu.

Kontaktperson

Michael Till

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