Gesagt: Arbeitsziele 2014

  • Kundenfreundliche Erfüllung der gesetzlichen Pflichtaufgaben und freiwilligen Leistungen (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege, Hilfe zum Lebensunterhalt und zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sonstige Leistungen zur Sicherung der Lebensgrundlage und zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, Beratung und Angebote für älterer Menschen, Gewährung von Wohngeld, Hilfen zur Gesundheit und für blinde Menschen, Eingliederungsleistungen, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung, Suchtberatung, Sucht- und Drogenhilfe, Leistungen für Bildung und Teilhabe)
  • Verstärkung der freiwilligen Leistungen (Förderung der Träger der Wohlfahrtspflege - Liga der freien Wohlfahrtspflege - DRK, AWO, Caritas, Diakonie und DWPV - und der zahlreichen sozialen Organisationen - Förderung der Psychologischen Beratungsstellen - Erziehungsberatungsstellen, Betreuungsleistungen, Ausbau der Schulsozialarbeit, Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben von wesentlich behinderten Menschen am allgemeinen Arbeitsmarkt als Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen)
  • Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II (Kosten für Unterkunft und der damit verbundenen Heizkosten, Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen und Umzugskosten)
  • Unterstützung der kommunalen Ziele des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters, insbesondere der kommunalen Ziele
  • Förderung der Nachhaltigkeit von Integrationen; die Rückkehrquote der Personen, die innerhalb der letzten drei Monate Leistungen erhalten, muss gesenkt werden

Getan: Arbeitsergebnisse 2014 – 2019

  • Grundsätzliche Feststellung: Die Bundesrepublik hat ein gut ausgebautes Sozialsystem, das die Benachteiligten fördert und die Schwachen stützt.
  • Klassischer Aufgabenbereich für den Kreis sind die Sozial- und Jugendhilfen, die mit 360 Mio. € mehr als die Hälfe des Kreishaushalts umfassen. Der Kreis ist dabei fremdbestimmt. Von den Aufwendungen von 230 Mio. € an Kreismitteln bestehen nur sehr eingeschränkte Einwirkungsmöglichkeiten von knapp 3 Mio. € für eigene Entscheidungen. Der aus Kreismitteln zu finanzierende Anteil beläuft sich auf über 153,0 Mio. € (Sozialbudget) und 76,3 Mio. € (Jugendhilfebudget) – insgesamt 230 Mio. € - eine Steigerung gegenüber 2017 um 9,5 Mio. € = mehr als 1 Punkt Kreisumlage - ein neuer Höchststand und eine Entwicklung, die seit Jahren zu beobachten ist. Und dies ist mit Sicherheit nicht das Ende der Fahnenstange.
  • Darüber hinaus stellen die Leistungen für Langzeitarbeitslose einen großen Ausgabenblock dar. Trotz erheblicher Anstrengung des Jobcenters bleibt der Kernbestand an Langzeitarbeitslosen bestehen. Die CDU betrachtet es als Erfolg, wenn diese Zahlen künftig nicht weiter steigen.
  • Von besonderer Bedeutung ist die soziale Agenda als freiwillige Kreisaufgabe in Höhe von 500.000 € jährlich, die das Ziel hat, Langzeitarbeitslose in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die wesentlichen Förderschwerpunkte der Jugendhilfe und Sozialhilfe aus eigenen Kreismitteln mit eigenen Gestaltungsmöglichkeiten belaufen sich 2017 auf über 3 Mio. €. Diese freiwilligen Leistungen wurden stets den gestiegenen Personalkosten angepasst.
  • Abschließend eine kritische Feststellung zu den stets erheblich steigenden Kosten für die Jugend- und Sozialhilfe. In finanziell sehr guten Zeiten, wie wir sie derzeit erleben, sind die Verpflichtungen im Jugend- und Sozialbereich noch zu tragen. Aber wenn sich die wirtschaftliche und die finanzielle Situation wie 2009 drastisch verschlechtert, erhebt sich Frage, ob dies alles noch finanzierbar ist. Deshalb geht der Appell an Bund und Land, dass man bei einer weiteren Ausweitung dieser Kosten das Prinzip der finanziellen Nachhaltigkeit nicht vergessen darf. Die Erweiterung der sozialen Leistungen muss daher Schritt mit der demografischen und wirtschaftlichen Entwicklung halten. Auf Deutsch: Sie müssen bezahlbar bleiben.

Arbeitsziele 2024

  • Die Kundenfreundlichkeit der Kreisverwaltung insbesondere bei der Jugend- und Sozialhilfe muss auch künftig gewährleistet werden.
  • Das geeignete Personal muss zur Verfügung gestellt werden.
  • Die freiwilligen Leistungen des Kreises sind entsprechend des Bedarfs anzupassen und gezielt einzusetzen.
  • Förderung der Liga der freien Wohlfahrtspflege und der weiteren sozialen Einrichtungen, die sich um die sozial Benachteiligten unserer Gesellschaft kümmern.
  • Die Finanzierung der sozialen Leistungen muss auch künftig gewährleistet werden.