Gesundheit bewahren - Lebensqualität sichern

Bei den Gesundheitseinrichtungen gibt es vielfältige Herausforderungen:

Die Zahl der Menschen über 65 und der Hochbetagten über 80 Jahre steigt erheblich.
Die altersbedingten Krankheiten und die Verweildauer in den Krankenhäusern nehmen zu.
Neue Behandlungsmethoden erfordern zusätzliche Anforderungen an die Krankenhäuser
Die Nachfrage nach Kurzzeitpflege wird zunehmen.
Der Betreuungsbedarf wird daher trotz rückläufiger Einwohnerzahl steigen
Das Landeskrankenhausgesetz von Baden-Württemberg verpflichtet die Stadt- und Landkreise, die nach dem Krankenhausplan notwendigen Krankenhäuser und Krankenhauseinrichtungen zu betreiben, sofern eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Krankenhäusern nicht durch andere Träger sichergestellt ist. Dieser gesetzlichen Verpflichtung trägt der Rhein-Neckar-Kreis mit vier Kliniken, zwei Senioren- und Betreuungszentren sowie drei Klinken für Geriatrische Rehabilitation Rechnung. Dazu wurde eine gemeinnützige GmbH, die GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar- gGmbH (GRN) auf Initiative der CDU-Kreistagsfraktion gegründet.

Kreiskliniken

Die vier Kliniken in Weinheim, Schwetzingen, Eberbach und Sinsheim mit knapp 1.000 Betten haben die Gesundheitseinrichtungen mit den Fachabteilungen Chirurgie, Innere Medizin, Anästhesie und Intensivmedizin einen sehr hohen Standard. Sie stellen mit ihrer dezentralen Struktur in allen Kreisgebieten die bedarfsgerechte Versorgung der Menschen in unserem Kreis sicher. Diese Einrichtungen sind miteinander vernetzt. Die Kreiseinwohner haben zudem eine sehr gute Versorgung mit Hochleistungsmedizin in den Universitätsklinken in Mannheim und Heidelberg. Die Kreiskliniken kooperieren mit den Universitätsklinken in Heidelberg. Die Kliniken in Weinheim, Schwetzingen und Sinsheim sind Akademische Lehrkrankenhäuser der Heidelberger Universität. In den beiden Einrichtungen werden Medizinstudenten im letzten Jahr ihres Studiums theoretisch und praktisch ausgebildet.

Sorgen bereit nach wie vor die Finanzierung der Krankenhäuser. Durch die Deckelung der Krankenhausbudgets durch den Bund, bei der die Tarifsteigerungen nur teilweise abgedeckt werden, sind Defizite entstanden. Der Geschäftsführer und die Betriebsleiter sind derzeit dabei, die Kreiskrankenhäuser in die Lage zu versetzen, dass keine Verluste entstehen.

Mit den Einrichtungen des GRN erfüllt der Rhein-Neckar-Kreis seine Verpflichtungen nach dem Landeskrankenhausgesetz. Nach diesem Gesetz sollen die Fördermittel, die förderungsfähigen und unter Beachtung betriebswirtschaftlicher Grundsätze notwendigen Investitionskosten decken. Diese Formulierung ist interpretationsfähig. Das Land fördert daher in der Regel nur 50 - 60 % der notwendigen Investitionsmittel, der Rest muss der Kreishaushalt aufbringen, in den nächsten Jahren zweistellige Millionenbeträge.

Rehabilitationseinrichtungen

Die Kliniken für geriatrische Rehabilitation in Weinheim, Sinsheim und Schwetzingen haben die Aufgabe, wohnortnah Menschen nach einer Operation, einem Schlaganfall oder bei der chronischen Krankheit wieder ins aktive Leben zurückzuführen. Schwierig ist die Finanzierung der Geriatrischen Rehabilitationskliniken. Hier wurden die Verweilzeiten von in der Regel 4 Wochen auf 3 Wochen gekürzt, die Pflegesätze reichen bei weitem nicht aus, so dass hier laufende Verluste zu befürchten sind. Der Kreis leistet derzeit erhebliche Betriebskostenzuschüsse. Diese Einrichtungen verbessern jedoch ganz erhebliche die Lebensqualität der Patienten, können doch 80 % in die häusliche Umgebung entlassen werden und sind keine Dauerpflegefälle.

Betreuungs- und Seniorenzentren

In den Betreuungszentren in Weinheim und Sinsheim leben sowohl psychische Kranke, suchtkranke, geistig Behinderte und chronisch neurologische kranke Menschen jeden Alters als auch für pflegebedürftige Senioren. Zwei Seniorenzentren im "Haus Rheinblick" (Nußloch) und "Haus am Schloßgarten" (Schwetzingen) bieten in familiärer Atmosphäre professionelle, ganzheitliche Pflege - vollstationär oder Kurzzeitaufenthalte

Fazit und Arbeitsziele
- Sicherstellung der Grund- und Regelversorgung im Rhein-Neckar-Kreis
- Sicherung der Standorte der GRN-Einrichtungen
- Patientengerechte Weiterentwicklung der Gesundheitseinrichtungen (Krankenhäuser, Pflegeheime und Rehabilitationskliniken)
- Fortsetzung der Kooperation mit den niedergelassenen Ö„rzten
- Festhalten an der Kombination Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen, Schwerpunktpflegeheime
- Gewährung von Kreiszuschüssen für notwendige Investitionen