Der Rhein-Neckar-Kreis wurde am 1. Januar 1973 durch die Kreisreform aus den früheren Landkreisen Mannheim und Heidelberg sowie dem größten Teil des Landkreises Sinsheim gebildet

Sitz des Landratsamtes ist Heidelberg. Der Rhein-Neckar-Kreis zählt 545.530 Einwohner (Stand: 30.06.2017) und ist der einwohnerstärkste Kreis in Baden-Württemberg. Er hat eine Fläche von 1.062 qkm. Zu ihm gehören 54 Gemeinden. Die kleinste Gemeinde (Heddesbach) zählt 472 Einwohner, die größte Stadt (Weinheim) zählt 45.058 Einwohner.

Im Rhein-Neckar-Kreis lohnt es sich zu wohnen und zu leben. Der Kreis reicht von der Rheinebene über den Odenwald bis zum Kraichgau. Er ist Heimat bedeutender Industrie- und Dienstleistungsunternehmen, die über 14.000 Arbeitsplätze zur Verfügung stellen.

Der Rhein-Neckar-Kreis verwaltet in seinem Gebiet unter eigener Verantwortung alle öffentlichen Aufgaben, die die Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen Gemeinden übersteigen. Die kreiskommunalen Aufgaben, wie Gesundheitsversorgung, Sonder- und Berufsschulwesen, Kreisstraßenbau, Abfallwirtschaft und öffentlicher Personennahverkehr, werden durch den Kreistag wahrgenommen.

Daneben ist das Landratsamt staatliche Behörde, die als Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden (Ausnahmen: Große Kreisstädte) zuständig ist, für: Baugenehmigungen, Wohnungsbauförderung, Denkmalschutz, vorbeugender Brandschutz, Wasserrecht, Umweltschutz, Natur- und Landschaftsschutz, Abfallüberwachung, Gesundheitsförderung und - schutz, Lebensmittelüberwachung, Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz, Ausländer, Asyl, Flüchtlingswesen, Eingliederung der Aus- und Übersiedler, Staatsangehörigkeitswesen, Feuerwehr und Katastrophenschutz, Kreispolizei, Gewerbe-, Jagd- und Fischereiwesen, Ordnungswidrigkeiten, Straßenverkehr, Kfz-Zulassungen, Fahrerlaubnisse, Vermessung, Landwirtschaft, Flurbereinigung, Forsten, Schulen, Lebensmittelüberwachung und Kriminalprävention.

Den "Großen Kreisstädten" (Gemeinden über 20.000 Einwohnern) Hockenheim, Leimen, Schwetzingen, Sinsheim, Weinheim und Wiesloch ist ein großer Teil dieser Aufgaben in eigener Zuständigkeit übertragen. Einige Gemeinden sind auf eigenen Antrag untere Baurechtsbehörde geworden.